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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 763452 | ||
Datum | 29.05.2013 11:19 MSG-Nr: [ 763452 ] | 19626 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Michael R. Sorry, aber wer Fachfremdaufgaben unbedingt übernehmen will, muss sich nicht wundern wenn er die dann auch komplett übertragen bekommt. Ein bißle Schwanger geht halt auch nicht ;) Die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen obliegt dem Gesetzgeber. Und da hat er grosse Freiräume. Da kann man dann wunderbar definieren welchen Geltungsbereich so eine gesetzliche Regelung hat. Man muss nur wollen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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