News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 763460 | ||
Datum | 29.05.2013 11:37 MSG-Nr: [ 763460 ] | 19216 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, Geschrieben von Christian F. Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass es sinnvoll ist, in ein Ländergesetz aus dem nichtpolizeilichen Gefhrenabwehrrecht rein zu schreiben, dass die Absicherung von (Brauchtums)Veranstaltungen zu den (Kann)Aufgaben der Feuerwehr gehört. Das ist, mit Verlaub gesagt, Schwachsinn. ich bleib dabei: es dürfte rechtlich möglich sein diese Sache so zu regeln. Das muss man aber wollen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|