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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 763461 | ||
Datum | 29.05.2013 11:38 MSG-Nr: [ 763461 ] | 19172 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. Die Feuerwehr ist zu verkehrslenkenden Maßnahmen nicht berechtigt Ist mal nix neues oberhalb vom Weißwurstäquator. Geschrieben von Christian F. Geschrieben von Jürgen M."So ist es bei uns schon seit dem letzten Jahrhundert üblich das die Feuerwehr den Laternenumzug der von der Gemeinde organisiert wird absichert. Auch wenn ein Verein ein Jubiläum feiert wird mitgeholfen den Festzug abzusichern." Mit meinem Firmenfahrzeug habe ich auch schon den Laternenumzug abgesichert, das ich dabei verkehrslenkende Maßnahmen ausgeübt habe wäre mir jedoch neu. Privat würde ich es allerdings begrüßen wenn die Ausbildung und Gesetzte ergänzt würden und so der FM-SB vor der Einsatzstelle den Verkehr auch Umleiten dürfte anstatt ihm einfach nur an der Durchfahrt zu hindern. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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