Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen
| 49 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 763463 |
Datum | 29.05.2013 11:39 MSG-Nr: [ 763463 ] | 19347 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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Geschrieben von David J.Dagegen hilft Ausbildung, dass ist bei uns auch so. :-)
Wenn ich schaue, wie umfangreich die Ausbildung der Polizei auf entsprechenden Kreuzungen (mehrere Spuren, Fußgänger, Radfahrer, Straßenbahn,...) in Stuttgart ist, dann will ich das als Feuerwehr nicht machen müssen.
Und ja, das gibt es auf dem Dorf nicht in der Menge, das ist aber unerheblich. Denn Ermächtigung und Ausbildung müssen dann gleichs ein, egal wo.
Und ich komme genug in D bei Feuerwehren rum um zu wissen, dass es genügend andere Baustellen in der originären Feuerwehrarbeit gibt die man dringendst wesentlich intensiver ausbilden muß, als das heute passiert. Und selbst wenn eine Wehr engagierte Kräfte hat, die jede Woche einen Übungdsienst machen, dann gibt es (wenn man mehr als nur ein Fahrzeug im Stall hat) genügend zu üben und auszubilden, auch hohe Schülerlotse spielen zu müssen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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