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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 763465 | ||
Datum | 29.05.2013 11:43 MSG-Nr: [ 763465 ] | 19199 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. ich bleib dabei: es dürfte rechtlich möglich sein diese Sache so zu regeln. Es wird nur so eingeschränkt nicht passieren, denn es wäre schlicht Unsinn, sich in einem Gefahrenabwehrgesetz auf "Feierwehraufgaben" zu beschränken. Wie gesagt. Du kannst weiterhin den Umzug absichern. Wie bisher auch. Das kostet einen Dreizeiler vom Bürgermeister. Und Du machst es genau so wie bisher auch. Mit der selben Kleidung und den selben Fahrzeugen. Und Du hast den selben Versicherungsschutz wie bisher - nämlich nicht den der UK BW. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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