Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 763466 |
Datum | 29.05.2013 11:52 MSG-Nr: [ 763466 ] | 19175 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Servus,
Geschrieben von Michael R.Nun hat man als Kommune Hausintern ein Ordnungsamt mit Kräften die dafür ein Entgelt bekommen
Deutschland besteht halt nicht nur aus Großstädten. Auch hier bei uns in den Gemeinden gibt es Ordnungsämter, aber die haben keine Mitarbeiter, die sowas übernehmen können. Die einzigen, von denen ich weiß, sind die Parküberwacher in der Kreisstadt. Aber die dürfen nur den ruhenden Verkehr überwachen.
Geschrieben von Michael R.und in der Fläche eine FF die ohne Entgelt die Leistung erbringen könnte.
Und wenn die Feuerwehr das schon seit fast ihrer Gründung macht?
Leute, ihr seht immer das Leben in einer anonymen Großstadt, wo keiner den anderen kennt und jeder Handstreich bezahlt werden muß.
Auf dem "flachen" Land sieht´s halt immer wieder anders aus. Aber ich kann mich an Bilder erinnern, wo die Fronleichnamsprozession in München von der Feuerwehr mit begleitet und abgesichert wurde. Das hat´s meiner Meinung nach, in den 70er - 80er Jahren, auch bei solchen Ereignissen im eigentlich evangelischen Nürnberg gegeben.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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