Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen
| 49 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Karlsdorf-Neuthard / Baden-Württemberg | 763513 |
Datum | 30.05.2013 00:40 MSG-Nr: [ 763513 ] | 18881 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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Hallo Markus,
wenn dein Text eine Anspielung darauf sein soll, dass grün-rot nichts taugt möchte ich dich darauf hinweisen, dass die letzte Gesetzesänderung des Feuerwehrgesetzes 2009 unter schwarz-gelb war. Von daher haben wir in Baden-Württemberg deinen Ratschlag befolgt. Das Innenministerium hat nur auf etwas hingewiesen, was so schon immer im Gesetz steht.
Den Hinweis vom Bezirksbrandmeister finde ich persönlich sehr gut, da er damit jeden Bürgermeister und jeden Kommandanten in Erinnerung ruft, dass dies keine Aufgabe der Feuerwehr ist und was deshalb in einem Unglücksfall auf die beiden zukommen kann. Den Kopf müssen die beiden hinhalten.
Auf meinem Grundlehrgang wurde mir beigebracht, dass es schon immer so geregelt ist, dass die Feuerwehr in Ba-Wü nur Straßen zur Sicherung sperren darf. Sie darf keinen Verkehr umleiten und auch die Sperrung nicht selbstständig aufheben, dies darf nur die Polizei.
Gruß
Sven
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| 29.05.2013 10:38 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 29.05.2013 10:53 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 29.05.2013 20:55 |
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Mark7us 7G., Kochel am See |
| 30.05.2013 00:40 |
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Sven7 R.7, Karlsdorf-Neuthard | |