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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 763515 | ||
Datum | 30.05.2013 01:07 MSG-Nr: [ 763515 ] | 18022 x gelesen | ||
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Mahlzeit. Geschrieben von Michael R. Der Landtagsabgeordnete Klaus Burger soll sich außerdem darum kümmern, ergänzt Striegel, der auf das Nachbarbundesland Bayern verweist. Denn dort eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Feuerwehrangehörige zur Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen Befugnisse der Polizei ausüben können. Das wäre auch eine gute Lösung für Baden-Württemberg, sagt Striegel und für Bad Saulgau. Da scheint aber jemand irgendwie das Problem nicht verstanden zu haben: Wenn die fraglichen Aufgaben auch von Zivilpersonen wahrgenommen werden können (was nun offensichtlich der Fall ist), dann hilft es auch nichts, wenn der Feuerwehr (verkehrsrechtlich) polizeiliche Befugnisse zugewiesen werden. Der wirkliche Unterschied dürfte in Artikel 4 Absatz 3 des BayFwG liegen. Eine solche Carte blanche habe ich im FwG von BW nicht gefunden... | ||||
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