Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 763521 |
Datum | 30.05.2013 09:16 MSG-Nr: [ 763521 ] | 18394 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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Servus,
Geschrieben von Markus G.Wenn andere Bundesländer meinen, ihre Feuerwehrangehörigen seien zu dumm um eine Unfallstelle abzusichern, dann soll das halt die entsprechende Exekutive machen.
ich will jetzt nicht auf die Politiker eindreschen, aber Markus´Aussage stimmt doch vollkommen.
Geschrieben von Markus G.Ihr kommt halt dann früher Heim..... Hat doch was.....;-)
und auf der anderen Seite braucht "ihr" doch nur anders wählen....
das stimmt doch auch. Da gibt´s nichts daran auszusetzen.
Auch auf anderer Seite ist der Aufschrei groß, wie z.B. im Raum Rosenheim (Obb.), wo der Pfarrer den Gebirgsschützen untersagt hat, mit ihren Waffen den Gottesdienst zu besuchen. Sogar der "alte" Papst wurde da eingeschaltet, um zu vermitteln. Auf der anderen Seite werden, Waffen gesegnet, gibt´s Armeegesitliche usw.
Um wieder die Kurve zur Feuerwehr zu kriegen möchte ich darauf hinweisen, dass es immer wieder zu Schnittmengen kommt, die sich halt überschneiden und wo Gesetze und Überlieferung sich überschneiden und gegenseitig behindern.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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