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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 763522 | ||
Datum | 30.05.2013 10:08 MSG-Nr: [ 763522 ] | 18459 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven R. Sie darf keinen Verkehr umleiten und auch die Sperrung nicht selbstständig aufheben, dies darf nur die Polizei. Da hat man Dir dann Unfug bei gebracht. Natürlich darf ich als Feuerwehr eine Sperrung, die ich selbst eingerichtet habe, auch jederzeit wieder selbst aufheben. Wenn ich z.B. für einen Seilwindeneinsatz die Straße sperre, weil ich das Zugfahrzeug quer darüber positionieren muß, dann kann ich, wenn diese Aktion rum ist und die Straße wieder frei ist, selbstverständlich auch diese Sperrung aufheben. Ich darf nur Sperrungen die andere (z.B. Straßenverkehrsbehörden oder auch Meistereien etc.) eingerichtet haben nicht aufheben (was die Polizei wiederum darf). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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