Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge |
Autor | Domi8nic8 S.8, Pfäffikon SZ / Schweiz / Schwyz | 763553 |
Datum | 30.05.2013 16:39 MSG-Nr: [ 763553 ] | 17806 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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Polizei
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Verkehrsunfall
Polizei
Geschrieben von David J.Leider ist hier die Unterstützung der Pol bei der Verkehrslenkung gesetzliche Aufgabe der FW.
Guter Punkt, das muss ich hier nochmals genau nachlesen.
Geschrieben von David J.Ausserdem kann ich in der Verkehrsgruppe Personaleinsetzen, welches ich ansonsten nicht für die Feuerwehr gewinnen könnte.
Das stimmt natürlich. Was mir diesbezüglich aufgefallen ist: Im Aargau wird in der Tendenz eher ein System von Spezialisten angewendet (AGT oder Maschinist usw). Bei uns in Pfäffikon SZ soll jeder alles können, was sich natürlich schon nur beim Ausrücken positiv bemerkbar macht: Je nach Platz weiss ich, was zu tun ist und rüste mich mit PA aus oder halt nicht. Auch beim VU auf der Autobahn ist nicht noch ein Fahrzeug (das der Verkehrsgruppe) in der Gefahrenzone sondern nur die Fahrzeuge, die wirklich notwendig sind. Ebenso beginnt die Absicherung, falls nicht schon durch die Pol erfolgt, von Beginn weg konsequent durch die Kräfte vor Ort (d.h. nicht nur eine Minimalsicherung, da die Verkehrsgruppe ja noch nachkommt). Da würde mich interessieren, wie z.B. Rheinfelden oder Baden vorgehen, wenn sie auf die Autobahn müssen (oder ob die Stützpunkte generell keine dezidierte Verkehrsgruppe führen?)
Gruss
Dieser Beitrag repräsentiert meine rein private Meinung.
Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen.
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