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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Auflagen für Rettungswege und Rettungsausgänge und Rettungszugänge | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 763561 | ||
Datum | 30.05.2013 17:49 MSG-Nr: [ 763561 ] | 4606 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus D. Ein Panikschloss. Das in beide Richtungen wirkt!? Ich habe den beitrag so verstanden, dass der zweite Rettungsweg für die Garage die Tür in den Treppenraum ist... Woher weiß das Panikschloß dann, von welcher Richtung es öffnen udn von welcher schließen soll? :-) Und ich glaube auch kaum, dass der Threadopener meinte, die Treppe etc. erst im Einsatzfall einzuhängen, sondern diese standardmäßig dort fest zu installieren. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian F. [30.05.13 17:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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