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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Auflagen für Rettungswege und Rettungsausgänge und Rettungszugänge | 8 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 763736 | ||
Datum | 02.06.2013 22:53 MSG-Nr: [ 763736 ] | 4000 x gelesen | ||
Hallo Herr Kaiser, ich habe das mit dem Metallgitter noch mal gelesen Vorschlag: Von der Stelle mit dem Metallgitter (Erdgleiche) bis zum Fußboden der Grage eine 1m breite Betontreppe einbauen. Am oberen Ende (Erdgleiche) eine vierwandige Umhausung mit nur nach außen begehbarer Tür hinstellen (Z.B. Metall, Glas, Mauerwerk). Dach muss jedoch so gestaltet sein, dass die Belüftung der Garage noch gewährleistet ist. Knackpunkt könnte noch sein, dass die Treppe nicht eingehaust ist, sprich sie nicht als Treppenraum ausgebildet ist. Dies kann notwendig sein, da - wie wir alle wissen - Feuer und Rauch! als erstes oben sind. Und je nach Brandzeitpunkt dann diese Fluchtmöglichkeit ausfällt. Desweietern kann der VB auch das Argument bringen, dasss der Rettunmgsweg gleichzeitig auch Angriffsweg für die Feuerwehr ist. Und daher der Feuerwehrmann geschützt durch Beton/-Mauerwerkwände (hier F90-A) bis zum Fußboden gelangen muss. Daher schon mal prüfen, ob sie den Aufgang einhausen könnten und am unteren Zugang mit eioner Tür in Richtung Treppe ausstatten können. Dann tritt aber das Problem der fehlenden Belüftung auf. Da noch ein Hinweis: Der Zugang zu einem Treppenraum muss als Schleuse ausgebildet sein. Hieße ggf, dass die Tür am Eingang zum "neuen" Treppenraum aus 2 Türen bestehen müsste. Da ssehe ich aber Möglichkeiten, die 2te wegzudiskutieren, da keine Wohn einheiten angeschlossen sind. Mit dem Hausverwalter und einem G U T E N Architekten die o.g. Möglichkeiten auf Machbarkeit prüfen und dann damit zur Bauaufsicht (oder in München Stadt zum Vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr) Einigermaßen klar rübergekommen? Marco Schramm Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Marco S. [02.06.13 23:01] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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