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Niedersachsen
Persönliche Schutzausrüstung
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaWeisungsbefugnisse desSicherheitsbeauftragten (FF NDS)5 Beiträge
AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen763737
Datum02.06.2013 23:15      MSG-Nr: [ 763737 ]3330 x gelesen

Mir gehen zur Zeit zwei Fragen durch den Kopf:

1: In wie weit ist der Sicherheitsbeauftragte einer FF in NDS seinen Kameraden Weisungsbefugt, wenn es um das nutzen von Schutzausrüstung geht? Reicht hier die Unterweisung bzw. das (Protolierte) Ansprechen oder ist man im Einsatz weisungsbefugt?

2: Wer muss die PSA eines einzelnen Kameraden auf Schäden prüfen? Ist hier die Eigenverantwortlichkeit des FM (SB)gefragt um Schäden zu melden? Oder muss ein anderer diese Prüfen?
->Nutzungsdauer von Jacken/Helmen bzw. Beschädiungen dieser.

Das prüffristenabhängige Gegenstände kontroliert werden ist klar.

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