Geschrieben von "Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren" - Information der Feuerwehr Unfallkassen 3. Die Rechtsstellung des Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehr
Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr...
* ist rechtlich den anderen Feuerwehrangehörigen gleichgestellt;
* ist nicht für die Durchführung der Unfallverhütung und aller damit zusammenhängender Aufgaben verantwortlich;
* ist weder zivil- noch strafrechtlich verantwortlich. Das gilt auch hinsichtlich nicht erkannter Unfallgefahren;
* hat ausschließlich unterstützende, beobachtende und beratende Funktion;
* hat keine Aufsichts-, Weisungs- oder Anordnungsbefugnis.
[...]
4. Rechte des Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehr
Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr...
* darf durch due Ausübung seiner Arbeit nicht benachteiligt werden;
* kann den Vorgesetzten direkt ansprechen;
* kann Feuerwehrangehörige direkt auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hinweisen;
* darf Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz machen und auf ihre Durchführung hinwirken;
* ...
MkG
Kay
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Geändert von Kay S. [03.06.13 10:53] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |