Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Praktikanten müssen ihre Praktikumsstelle bezahlen! | 21 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Neuburg / NRW | 764040 |
Datum | 05.06.2013 17:25 MSG-Nr: [ 764040 ] | 4284 x gelesen |
Infos: | 05.06.13 Änderung der Feuerwehrgebührenordnung vom 07.04.2013
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1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Geschrieben von Ulrich C.Bin mal gespannt, wie das dann damit wird, ich kann mir nicht vorstellen, dass es besser für den "Praktikanten" wird, eher schlechter...
Ich glaube schon. Er ist einfach Auszubildender wie in jeder anderen dualen Ausbildung auch. Sie bekommen eine Vergütung, den Führerschein etc.
Niemand wird mehr über Bedarf ausbilden. Somit wird sich die Lage hoffentlich entschärfen.
Nur was die typ. Feuerwehr in NRW macht. (FW mit HA fährt den RD)
18 Mon. B1, 36 Mon NSan?
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| 05.06.2013 00:20 |
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., Neuburg |
| 05.06.2013 00:33 |
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., Frankfurt | |