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Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFreistellung für Hochwasser14 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen764585
Datum10.06.2013 12:33      MSG-Nr: [ 764585 ]4257 x gelesen
Themengruppe:
  • Hochwasser 2013

  • Geschrieben von Patrick H.Habe dieses Problem letzte Woche einmal angesprochen und bekam ein klares "nein, kannst nicht weg" zu hören. Gelten hier dann andere Gesetze als sonst?

    Die Schöffen sind zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen verpflichtet. Hiervon sind sie nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen entbunden, wenn sie

    durch bestimmte gesetzliche Gründe (z.B. bei Verwandtschaft mit Zeugen oder Angeklagten) oder

    wegen einer Besorgnis der Befangenheit

    ausgeschlossen werden oder vom Vorsitzenden von der Teilnahme befreit wurden, weil

    sie (körperlich) verhindert sind, bei Gericht zu erscheinen (Unfall, Krankheit usw.), oder

    ein Erscheinen bei Gericht nicht zuzumuten ist (weit entfernte Abwesenheit, wichtige berufliche Verpflichtung u.ä.).

    Ansonsten müssen persönliche Verpflichtungen und Interessen hinter dem Schöffendienst zurückstehen. Die Entbindung von der Teilnahme wird sehr streng gehandhabt, weil nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG niemand seinem gesetzlichen Richter (zu dem auch die Schöffen gehören) entzogen werden darf.

    Schöffenamt

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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     10.06.2013 11:16 Sasc7ha 7H., Gummersbach
     10.06.2013 11:33 Chri7sti7an 7T., Herten
     10.06.2013 12:00 Sasc7ha 7H., Gummersbach
     10.06.2013 12:12 Chri7sti7an 7T., Herten
     10.06.2013 12:14 Sasc7ha 7H., Gummersbach
     10.06.2013 12:17 ., Dinslaken  
     10.06.2013 14:25 Chri7sti7an 7T., Herten
     10.06.2013 12:25 Patr7ick7 H.7, München
     10.06.2013 12:33 ., Frankfurt
     10.06.2013 12:42 ., Frankfurt
     10.06.2013 15:10 Feli7x H7., Denkte
     10.06.2013 16:13 Chri7sti7an 7F., Wernau  
     10.06.2013 16:46 Denn7is 7E., Menden
     10.06.2013 16:34 ., Frankfurt

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