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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung für Hochwasser | 14 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 764586 | ||
Datum | 10.06.2013 12:42 MSG-Nr: [ 764586 ] | 3968 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hierzu noch §54 GVG Ich denke man kann dann darüber streiten, eine Alarmierung durch KatS-Alarm (unabwendbares Ereignis?) ist denke ich durch den Paragraphen abgedeckt nicht aber eine freiwillige Meldung zum Hochwassereinsatz. Ebenso, wenn dir bereits ein fester Termin zugesandt wurde. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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