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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung für Hochwasser | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 764607 | ||
Datum | 10.06.2013 16:13 MSG-Nr: [ 764607 ] | 3478 x gelesen | ||
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Geschrieben von Felix H. Insofern ist es mal wieder die schöne deutsche Art, alles zu vermischen, und keine klare "Rangfolge" (Gesetz A vor B vor C, usw.) vorzugeben... Das würde Vieles einfacher machen... Manchmal hilft der GMV. - Gehe ich als einzelner FM (SB) in einem besonderen Fall nicht zum Feuerwehreinsatz, dann übernimmt ein anderer FM (ggf. aus dem Nachbarort) diese Aufgabe und der Einsatz wird regelgerecht abgearbeitet. - gehe ich als Schöffe nicht zum Prozess, dann platzt dieser ggf. Also ich würde da als Schöffe meinen Dienst versehen und fertig. Das gilt bei anderen Tätigkeiten ebenso. Wir alle sind als einzelner genommen nicht sooooo wichtig, dass wir nicht auch mal fehlen können. Vor allem bei Groß-/ Flächenlagen mit mehrwöchogem Charakter. Da ist der einzelne noch deutlich weniger wichtig, als beim Gebäudebrand am Dienstag Morgen um 10:30 Uhr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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