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RubrikÜbung zurück
ThemaSteine gegen Feuerwehrleute bei Übung   45 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen764959
Datum13.06.2013 02:01      MSG-Nr: [ 764959 ]7453 x gelesen

Moin,

mal vorweg, wenn du augenscheinlich die Geschichte doch auch differenziert betrachten kannst, wozu dann immer mal wieder diese grobschlächtigen Rundumschläge?

Geschrieben von Christian F.Heißt beschleunigtes Verfahren bzw. im Jugendstrafrecht vereinfachtes Jugendverfahren. Ist also grundsätzlich möglich. Ja, bleiben wir mal im Jugendbereich: Wird (leider) fast nur bei geständigen Tätern angewendet und die Forderung nach möglichst häufiger Anwendung findet sich nicht im Gesetz selbst. Vor dem Verfahren soll aber der Jugendhilfe noch ausreichend Zeit bleiben, das Verfahren zu begleiten, um zusätzlich auf den Täter einzuwirken, den familiären Hintergrund zu beleuchten (und nötigenfalls auch den anzugehen)... also in drei Tagen ist da nichts zu machen, und darauf bezog sich mein Einwand.

Geschrieben von Christian F.Das ist ebend as Problem. Man rechnet nur, was ein paar Stellen mehr kosten würden, vergißt aber die Gegenrechnung, was an volkswirtschaftlichem Schaden durch frühzeitige Intervention der Justiz verhindert werden kann. Denn klar, den Schaden aus der Verschleppung trägt jemand anders, als die Personalkosten.Ja, wie bei sehr vielen anderen Dingen auch. Es ist halt utopisch, bei all diesen Dingen zu Gunsten der Geldbörsen "des Volkes" die "des Staates" zu öffnen - denn die Refinanzierung per Steuern ist ja nun nicht beliebig steigerbar. Aber da halte ich mich raus, das ist VWL, da hab ich keine Ahnung von ;o)


Geschrieben von Christian F.Denn die Strafzumessen ist oftmals dann geringer, wenn der Angeklagte glauhaft Reue zeigt und an der Aufklärung mitgewirkt hat (um so z.B. Opern belastende Aussagen zu ersparen).Richtig, aber bei dir wars andersrum - sie wurde höher, wenn er es unterließ (und hoch sind deine Strafrahmen sowieso). Lügen und Abstreiten ist aber nunmal das gute Recht eines jeden Angeklagten, Ganovenehre habe ich noch nirgends kennengelernt. Außerdem musst du zugeben, dass du wohl eher nicht an ehrliche Reue und Opferschutz dachtest sondern eher an Prozessökonomie, als du diese Zeilen schriebst. Und das ist eben imho eher weniger rechtsstaatlich.

Geschrieben von Christian F.Zero Tolerance in New York hat z.B. ganz gut funktioniert.Missverständnis. Ich wollte ein Beispiel, wo die Abschaffung des Rechtsstaates sich positiv auswirkte ;o)

Geschrieben von Christian F.Und gerade im "Kleinkriminalitätsbereich" und "Gelegeinheitskriminalitätsbereich" sowie bei "Blödheit" wirt das.Ich bin sehr für deutliche Warnschüsse. Aber das mehrwöchige/-monatliche Einsperren als Erstmaßnahme halte ich für kontraproduktiv. Gar mancher kommt krimineller aus dem Knast raus, als er rein ging, mal von den Gefängniskapazitäten und den dranhängenden Kosten abgesehen.
Außerdem sollte man imho das schärfste Mittel Freiheitsentzug nicht allzu schnell ziehen - man muss noch was zum eskalieren haben.

Geschrieben von Christian F.Doch. Denn 62 haben nichts gemacht, sondern nur einer. Der wurde angegriffen, der hat sich gewehrt. Dager stammt die Verletzung des Angreifers. Der Rest der Mannschaft stand nur da. Damit hast Du wieder Deine Rechtfertigung für die Notwehr.Ein FA gegen mehrere (bestenfalls) Rüpel / (schlechtestenfalls) Messerstecher? Die Kunst ist also, mit genügend FA anzugr...eehh...abzuwehren, als dass sich diese nicht gefährden, aber mit wenig genug dass es noch als Notwehr durchgeht. Halte ich für nicht darstellbar.

Alternativ: Versuchte gefährliche Körperverletzung, die eine Festnahme nach 127 StPO begründet, bei der man etwaige Gegenwehr wiederum per Notwehr/Nothilfe unterbinden könnte... aber auch da sind doch zig Fallstricke dabei!

So leid es mir tut und so gern auch ich manchem einfach auf die Backen hauen würde: Dem gemeinen FA ist dringlich zu raten, diesen Part zähneknirschend an Grün-Weiß und die Justiz abzutreten.

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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