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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | FW-Ausbildung für Feuerwehrmusiker | 38 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 764960 | ||
Datum | 13.06.2013 07:31 MSG-Nr: [ 764960 ] | 6249 x gelesen | ||
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Hallo Bernhard, da ich mich über die Anforderung gerade gewundert habe sollte man ergänzen: "Mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes im März 2010 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Angehörige der Feuerwehrmusik auch eine eingeschränkte Tätigkeit in der Einsatzabteilung versehen können. Um diese Tätigkeit auszufüllen, ist es notwendig, eine feuerwehrspezifische Grundausbildung gepaart mit einer musikspezifischen Grundausbildung zu absolvieren." D.h. die feuerwehrtechnische Ausbildung gilt nur für Feuerwehrmusiker, die zusätzlich einen eingeschränkten Einsatz- und Übungsdienst leisten wollen. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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