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Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch
RubrikÜbung zurück
ThemaSteine gegen Feuerwehrleute bei Übung45 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen765043
Datum14.06.2013 14:53      MSG-Nr: [ 765043 ]6578 x gelesen

Interessant ist noch, dass hier

§129a StGB bildung terroristischer Vereinigungen

der § 318 StGB nicht genannt ist

Geschrieben von ---StGB--- § 129a
Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,

oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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 11.06.2013 19:39 Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen
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 11.06.2013 20:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.06.2013 20:39 Chri7sti7an 7F., Wernau  
 11.06.2013 21:18 ., Ergolding  
 11.06.2013 21:34 Anto7n K7., Mühlhausen  
 11.06.2013 22:36 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 12.06.2013 03:08 Seba7sti7an 7W., Linden  
 12.06.2013 12:13 Cars7ten7 L.7, Mainz
 12.06.2013 13:10 ., Frielendorf  
 12.06.2013 13:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
 12.06.2013 13:54 ., Frielendorf  
 13.06.2013 00:27 Dirk7 W.7, Algermissen
 12.06.2013 13:41 Marc7 M.7, Heidenheim a. d. Brenz  
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 12.06.2013 16:51 ., Frankfurt
 12.06.2013 17:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
 12.06.2013 18:03 Jago7 H.7, Bremen  
 12.06.2013 18:45 Anto7n K7., Mühlhausen  
 12.06.2013 22:16 Mich7ael7 L.7, Dausenau  
 14.06.2013 09:12 Jan 7K., Niederlungwitz
 14.06.2013 09:51 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.06.2013 11:24 Jan 7K., Niederlungwitz  
 14.06.2013 11:39 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.06.2013 11:48 Jan 7K., Niederlungwitz
 14.06.2013 11:49 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 14.06.2013 12:19 Jago7 H.7, Bremen  
 14.06.2013 12:34 Jan 7K., Niederlungwitz
 14.06.2013 12:47 Jago7 H.7, Bremen
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 14.06.2013 14:53 ., Frankfurt
 15.06.2013 10:49 Jan 7K., Niederlungwitz
 14.06.2013 13:28 ., Frankfurt
 15.06.2013 10:41 Jan 7K., Niederlungwitz
 12.06.2013 17:17 Anto7n K7., Mühlhausen  
 12.06.2013 19:20 Jago7 H.7, Bremen  
 12.06.2013 15:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
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