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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | wenn eine 'Dorffeuerwehr' ein Festival mit 70.000 Besuchern betreut... | 109 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 765499 | ||
Datum | 19.06.2013 13:15 MSG-Nr: [ 765499 ] | 51667 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian B. Wobei sich die Frage stellt wann die Kapazität einer FF erschöpft ist und man den Veranstalter an eine Firma verweisen müsste..In NRW geht das beispielsweise nicht... Wenn der Veranstalter das selber kann, dann muss er das machen, ansonsten muss die Gemeinde die Wache stellen. Geschrieben von § 7 FSHG (NRW) (2) Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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