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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Fran8k R8., Zossen / Brandenburg | 765892 | ||
Datum | 25.06.2013 09:32 MSG-Nr: [ 765892 ] | 49749 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Damit wird z.B. investierte Zeit "entschädigt". Wer arbeiten geht, investiert da auch Zeit. Schon sind wir beim "Kleinsteinkommen". Gerade das ist nicht der Fall. Eine Aufwandsentschaedigung entschaedigt nunmal nur materiellen Aufwand und keine investierte Zeit, da es sonst ein Lohn waere. Und dann braeuchten wir auch fuer Einsaetze in der Arbeitszeit keine Lohnfortzahlung, da der Aufwand in dieser Zeit ja durch die Aufwandsentschaedigung beglichen wird. | ||||
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