News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 765895 | ||
Datum | 25.06.2013 10:44 MSG-Nr: [ 765895 ] | 49572 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Frank R. Gerade das ist nicht der Fall.Sagst du. Die Rechtssprechung sagt (tlw.) was anderes. Aufwandsentschädigung ist eben nicht gleich Aufwandsentschädigung. Geschrieben von Frank R. Und dann braeuchten wir auch fuer Einsaetze in der Arbeitszeit keine Lohnfortzahlung, da der Aufwand in dieser Zeit ja durch die Aufwandsentschaedigung beglichen wird.Lohnfortzahlung ersetzt nicht den Aufwand der Einsatzkraft, sondern des Arbeitgebers... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|