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Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
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Gesetzliche Unfallversicherung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen?41 Beiträge
AutorAnsg8ar 8S., Bad Bentheim / Niedersachsen766427
Datum03.07.2013 09:36      MSG-Nr: [ 766427 ]9195 x gelesen

Hallo Lars, Hallo zusammen!

Da würde ich mir doch einmal die Rechtsgrundlagen zu der Thematik erwähnen. In derUVV Feuerwehren / GUV V C-53, die für Feuerwehren gelten, da der Versicherer (die jeweilige Feuerwehrunfallkasse) gemäß SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) erlassen darf steht in den Durchführungsanweisungen zu §12 (Persönlche Schutzausrüstung) folgendes:


Geschrieben von GUV V C-53Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes sind für jeden
Feuerwehrangehörigen die in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten persönlichen
Schutzausrüstungen bereitzustellen.

Das für JEDEN Feuerwehrangehörigen steht für mich nicht für "für alle Feuerwehrangehörgen in ausreichender Anzahl". Damit sollte zumindest entwerder die Überjacke oder die Stoffjacke zu haben sein.

Grüße

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung!

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