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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen? | 41 Beiträge | ||
Autor | Ansg8ar 8S., Bad Bentheim / Niedersachsen | 766427 | ||
Datum | 03.07.2013 09:36 MSG-Nr: [ 766427 ] | 9195 x gelesen | ||
Hallo Lars, Hallo zusammen! Da würde ich mir doch einmal die Rechtsgrundlagen zu der Thematik erwähnen. In derUVV Feuerwehren / GUV V C-53, die für Feuerwehren gelten, da der Versicherer (die jeweilige Feuerwehrunfallkasse) gemäß SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) erlassen darf steht in den Durchführungsanweisungen zu §12 (Persönlche Schutzausrüstung) folgendes: Geschrieben von GUV V C-53 Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes sind für jeden Das für JEDEN Feuerwehrangehörigen steht für mich nicht für "für alle Feuerwehrangehörgen in ausreichender Anzahl". Damit sollte zumindest entwerder die Überjacke oder die Stoffjacke zu haben sein. Grüße Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung! | ||||
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