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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen?41 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen766452
Datum03.07.2013 12:21      MSG-Nr: [ 766452 ]8863 x gelesen

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV)

NUr leider gilt hier immer noch:



Geschrieben von ---PSA-BV--- §1 Anwendungsbereich
3) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

1.
Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen,
2.
Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste,
3.
persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen.


Meine Petition zur Streichung dieses Punktes wurde vom Bundespetitionsauschuss and den Landespetitionsauschuß des Landes Hessens weitergeleitet warum auch immer.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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