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RubrikAusbildung zurück
ThemaPrüfung TMII splitten10 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern766484
Datum03.07.2013 19:47      MSG-Nr: [ 766484 ]2222 x gelesen

Geschrieben von Jens B. FwDv 2
Naja, also in der FwDV2 heißt es zwar:
"Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolviert werden."

Als unbedingte Voraussetzung zum Ablegen der Prüfung würde ich das aber nicht verstehen.

(Anders z. B. die Ausbildung zum Sprechfunker und Truppführer, als Voraussetzungen zur Teilnahme am Gruppenführerlehrgang)

Grüße
Magnus

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