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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWie müssen die Wehren einer Samtgemeinde aufgestellt sein?22 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.766498
Datum03.07.2013 20:58      MSG-Nr: [ 766498 ]5916 x gelesen

Geschrieben von Stefan R.Gibt es Möglichkeiten seitens der Politik nur noch eine der sieben Ortswehren als Stützpunkt auszustatten und die restlichen sechs Ortswehren als Feuerwehr mit Grundausstattung?
Solange es nicht dem Passus einer "leistungsfähigen Feuerwehr" widerspricht, sehe ich da kein Hindernis.

Geschrieben von Stefan R.Kann dieses gegen den Willen der Ortswehr geschehen?
Ja, denn es ist eine Einrichtung der Gemeinde und nicht der Feuerwehrleute. Hat man bedenken, sollte man Argumente liefern. Manche Wehren werden ja auch mal bockig und drohen bzw. vollziehen Massenaustritte. Richtig ist, die Samtgemeinde braucht in der Regel eher die FA, als die FA die Samtgemeinde. Aber so eine "Erpressung" muss dann nicht sein.

Geschrieben von Stefan R.Welche Fahrzeugkombination ist also möglich um als Feuerwehrstützpunkt geführt zu werden?
Das läuft so nicht. Die Wehr muss als Stützpunktwehr definiert werden und dann die Ausstattung erhalten. Wir haben bei uns in der Samtgemeinde zwei Ortswehren mit Grundaustattung. Die eine verfügt über TSF-W, LF 8 und ELW 1, die andere über LF 10 und ELW 1. Das ist über die Mindestvorgabe, aber sinnvoll.

So als Tipp: Es gibt ja im Netz so ein paar Vorlagen für Brandschutzbedarfspläne. Bevor jetzt ein Aufschrei losgeht, offiziell erstellen sollte es ein Beretungsunternehmen. Aber wenn man ein paar Zahlen, Daten und Fakten eingibt, hat man ja schon mal eine Tendenz. Aber es kann natürlich auch sein, das ein aus Sicht der Feuerwehr gewünschtes Ergebnis nicht zustande kommt. Auch das sollte man akzeptieren.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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