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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBMA in Wohnhaus4 Beiträge
AutorAndr8eas8 H.8, Allershausen - Altlandsberg / BY - BB766606
Datum05.07.2013 07:02      MSG-Nr: [ 766606 ]2119 x gelesen

Wenn keine wesentlichen Abweichungen von der jeweiligen Bauordnung vorliegen (Kompensation), eigentlich nicht.

Die Bauordnung ist vollständig und in sich abgeschlossen. An ein Gebäude was dieser entspricht können von keiner Seite (auch nicht Feuerwehr) darüber hinaus gehende Forderung gestellt werden. Immer wieder ein beliebtes Thema, wenn es z.B. um trockene Steigleitungen in Treppenräume geht.

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Geändert von Andreas H. [05.07.13 07:04] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 05.07.2013 06:31 Mart7in 7D., Dinslaken
 05.07.2013 07:02 Andr7eas7 H.7, Allershausen - Altlandsberg
 05.07.2013 12:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.07.2013 13:04 Mart7in 7D., Dinslaken

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