Wenn keine wesentlichen Abweichungen von der jeweiligen Bauordnung vorliegen (Kompensation), eigentlich nicht.
Die Bauordnung ist vollständig und in sich abgeschlossen. An ein Gebäude was dieser entspricht können von keiner Seite (auch nicht Feuerwehr) darüber hinaus gehende Forderung gestellt werden. Immer wieder ein beliebtes Thema, wenn es z.B. um trockene Steigleitungen in Treppenräume geht.
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Geändert von Andreas H. [05.07.13 07:04] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |