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RubrikAtemschutz zurück
ThemaDokumentation - Wer macht was?20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen766643
Datum05.07.2013 15:37      MSG-Nr: [ 766643 ]3625 x gelesen
Infos:
  • 03.07.13 Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern der Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen
  • 03.07.13 BGI/GUV-I "Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren"

  • Geschrieben von Ulrich C.Merkwürdig, dass hierzu noch keiner gepostet hat...

    Naja, die Zahl derer, die da im Normalfall schreiben ist immer übersichtlich und beschränkt sich auf die selben 2/3/4. Und wenn da mal ein / zwei in Urlaub sind und die anderen was zu tun haben, schreibt halt keiner was...

    Ich hatte das Ganze überflogen und wollte am nächsten morgen was dazu schreiben. Allerdings gibt es ja auch ein RL und nicht nur virtuelle Feuer....

    Geschrieben von Ulrich C.Das letztere ist dabei nicht die Regel, sondern auf Ausnahmen (Übungen, keine besondere Belastungen!) beschränkt

    Ist es schon mal nicht, steht gleich im ersten Absatz. Gilt entsprechend auch für Einsätze, bei denen es keine besonderen Belastungen gab / gibt.

    Bildchen

    Das Bild ist vom 3.7., hier wurde ein entsprechender Bereitstellungsraum gebildet AL war ein Atemschutzgerätewart. Geräte aus dem IA bzw. mit sonstiger Wärmebelastung etc. wurden direkt verpackt und in die Werkstatt gebracht, Geräte aus dem AA wurden entsprechend wieder einsatzbereit gemacht, die ganzen Dokumentationen ausgefüllt und dann wieder in den Einsatz gebracht.

    Geschrieben von Ulrich C.und natürlich muss das dokumentiert werden!


    Steht dort ja auch so da, wobei das sicherlich manche nicht lesen und / oder verstehen wollen...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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