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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie müssen die Wehren einer Samtgemeinde aufgestellt sein? | 22 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 766672 | ||
Datum | 05.07.2013 22:52 MSG-Nr: [ 766672 ] | 4349 x gelesen | ||
Nabend, Geschrieben von Stefan R. Kann denn die Gemeinde sagen, nehme mal an, du meinst hier den Träger des Brandschutzes, also i.d.R. Samtgemeinde/Einheitsgemeinde/Flecken/Stadt, je nach Örtlichkeit. Die einfache Mitgliedsgemeinde als solches hat eigentlich nichts zu melden. Geschrieben von Stefan R. dass die Wehr eine Stützpunktwehr bleibt obwohl die Fahrzeuge z.B. nur ein LF 10 + TSF sind? Wer sollte sie daran hindern? Kann man ja erstmal so behaupten. Stellt sich dann die Frage, ob das irgendwann bei einer Überprüfung aus welchem Anlass auch immer dann vielleicht Konsequenzen für die Kommune hat. Aber ob da die Aufsichtsbehörde oder der Richter oder wer auch immer das mal unter die Lupe nimmt dann mehr nach exaktem Wortlaut der FwOrgVO geht oder danach, was damit unterm Strich an Leistungsfähigkeit in etwa bei raus kommen sollte kann hier keiner vorhersehen. Im Zweifelsfall die nächsthöhere Ebene fragen, dann weiß man vorher wie die das sehen. Gruß, Thorben | ||||
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