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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaDrohne @fire war: Drohne für Rettungseinsätze8 Beiträge
AutorJoha8nne8s G8., Bremen / Bremen766954
Datum09.07.2013 19:02      MSG-Nr: [ 766954 ]2469 x gelesen

Moin,

ganz grob kann man sagen: Nicht in der Nähe von Flughäfen, -plätzen, militärischen Sperrgebieten, (Kern-)Kraftwerken einsetzen. Das das kleine UAS 5 kg max hat, unterliegt es noch anderen Regelungen, als > 5 kg Abfluggewicht. Diese Stufe geht dann bis 25 kg max Abfluggewicht (daher auch das Gewicht beim UAS 360). Dadrüber wird es dann schon deutlich schwerer, ein UAS zu betreiben. Man darf aber 5 kg nicht unterschätzen. Sollten "echte" Fluggeräte zum Einsatz kommen (Elbeflut Hubschrauber-Sandsackabwurf), dann schließt sich der Einsatz von UAS aus. Die genauen Abstände zu den genannten Objekten müsste ich beim Operator erfragen.

Das UAS 360 kann von einer ebenen Straße aus starten. Diese müsste dann für ein paar Minuten gesperrt werden. Allerdings wird es schon schwieriger das Nutzungsrecht für den Aufstieg zu erhalten. Bei vorliegender allgemeiner Aufstiegserlaubnis reicht das Einverständnis des Grundstückeigentümers. Im K-Fall wird man von der Kommune wohl eine Zusage für die Straßennutzung bekommen. In der derzeitigen Erprobungsphase startet das große UAS 360 von einem Flugplatz aus. Ganz wie ein großer Flieger mit Startfreigabe vom Tower usw. Das kleine UAS 180 startet von einer Wiese aus. Eigentümer kurz fragen und ab geht die Post!

Grüße
Johannes

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