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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Ideen zum Gelddrucken | 22 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Ratingen / NRW | 767016 | ||
Datum | 10.07.2013 13:01 MSG-Nr: [ 767016 ] | 9886 x gelesen | ||
Hallo zusammen, und die Nummer wird noch besser: auf der Eigentümerversammlung meiner WEG gestern abend informierte unsere Hausverwaltung, dass gem. Gesetz in NRW künftig Heimrauchmelder pflicht werden (nicht neu, schon mehrfach auch hier diskutiert und unstrittig) aber künftig nur noch zugelassenen Rauchwarnmelder nach DIN ? von einem zertifizierten Fachmann (also der mit dem oben verlinktem Lehrgang) angebracht und regelmäßig von diesem Fachmann gewartet werden dürfen/müssen. Das habe ein höheres Gericht so bereits entschieden. Die entsprechenden Quellen habe ich von der Verwaltung angefordert allerdings noch nicht erhalten. Mal sehen, was die da bringen. Ist da jemanden etwas zu bekannt? Die bisher von mir verfolgten Diskussionen hier bezogen sich auf andere Bundesländer und lassen sich daher nicht zwingend auf NRW übertragen. Interessant wird dann ggf. auch, was auf der Packung des Gerätes steht und was gesetzlich gefordert wird: Rauchmelder, Heimrauchmelder, Rauchwarnmelder, ... ;-) Gruss aus dem Rheinland Gruß Michael Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | ||||
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