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Kreisbrandrat
Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen22 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY767252
Datum12.07.2013 18:21      MSG-Nr: [ 767252 ]5008 x gelesen

Servus,

soweit ich weiß, ist da das Landratsamt die Aufsichtsbehörde über die Gemeinden.
Bei uns in Bayern bekommt ja der KBR als "oberster Feuerwehrler" des Landkreises mit, ob z.B. eine DL benötigt wird. Er informiert dann im Landratsamt den Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz. So ist´s halt mal außerhalb der Gemeinde offiziell. Und, naja, gleich muss dann die DL auch nicht beschafft werden. Im BayFwG steht sinngemäß drin, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren unterhalten müssen. Ein wunderbarer Gummiparagraph. Aber wenn´s dann mal länger dauert, bis was beschafft wird, kann dann der Landkreis, bzw. die Bezirksregierung eingreifen.
Also, Kontrollorgane gibt´s, und die sicher in gant Deutschland irgendwie auf die gleiche Art wie die von mir geschilderte.

Im Forum ist ja auch ein bayrischer KBR aktiv unterwegs. Vielleicht kann der mehr dazu sagen. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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