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Grundgesetz
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaDiskussionsverläufe, Antworten auf Fragen und die Freiheit des Forums33 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen767253
Datum12.07.2013 18:56      MSG-Nr: [ 767253 ]5485 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Thomas H.:
Und ja, ich setze meine Grundrechte (und die anderer Menschen) gerne durch, auch wenn das nicht gefällt. Grundrechte sollen nicht gefallen, sondern dienen "höheren" Zwecken.
Meine Güte! Dir ist aber irgendwo schon klar, daß die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes nicht unbedingt ans Feuerwehr-Forum, und auch nicht - schon gar nicht - an Dich dachten, als sie Artikel 5 ziemlich prominent ins Grundgesetz schrieben?

Mir hat es je schon ein bißchen in den Fingern gejuckt, als ich Deinen vorherigen Beitrag mit den Hinweisen auf den heeren, großen Artikel 5 las. Leider wird jedoch oft nur der erste Satz des ersten Absatz zitiert. Da geht es aber noch weiter, da steht dann noch was von "unehindert unterrichten" von der Freiheit der Presse und Rundfunk, und daß keine Zensur stattfindet. Und im zweiten Absatz wird der erste Absatz dann übrigens auch gleich eingeschräkt, "in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, Jugendschutz, persönliche Ehre." Wird gerne mal vergessen, wenn Art. 5 laut zitiert wird... In diesem Sinne:

Oder habe ich einen Absatz im GG übersehen, dass man zu "unumstösslichen Entscheidungen" keine Meinung haben darf, oder diese zumindest für sich behalten muss?
Oder gibt es eine Forumsregel die besagt [...]

1. Es gibt hier im Forum keine Regel, die das Abschweifen vom Thema verbietet. Gäbe es sie allerdings, wäre das so, und hätte nicht im geringsten irgendetwas mit einem Verstoß gegen Art. 5 GG zu tun! 2. Deinen hier geäußerten Meinungen muß man nicht zustimmen. Ganz im Gegenteil, man darf sie sogar wenig hilfreich finden. Auch das hat absolut nichts mit Art. 5 zu tun, oder anererseits: Genau in diesem Sinne ist das eines jeden guten Recht. Also komm mal wieder runter!


Gruß

Daniel

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