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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge - war: Drehleiter als Prestigeobjekt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 767880 | ||
Datum | 19.07.2013 11:50 MSG-Nr: [ 767880 ] | 6508 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Christoph M. *Eigentlich weil: Niemand kann dir verbieten innerhalb von 10 jahren dein Fahrzeug 10 mal zu verkaufen und kaufen =D wenn du das ohne Zuschuss machst steht es dir als Gemeinde frei Feuerwehrfahrzeuge nach Lust und Laune zu verkaufen und zu kaufen. Sobald aber Zuschüsse geflossen sind darf der Zuschussgeber ein Wörtchen mitreden. Falls dann das Fahrzeug vorzeitigt verkauft wird kann er, sofern das vorher in den Zuschussrichtlinien entsprechend festgelgt ist den Zuschuss, ev. anteilig, zurückfordern. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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