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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFeuerwehrmann in Hannover als Brandstifter   9 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW768035
Datum21.07.2013 21:07      MSG-Nr: [ 768035 ]1667 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Hätte man mich damals als Neueinsteiger mit so etwas konfrontiert, hätte ich heute mehr Freizeit. Aber nicht wegen meiner Antworten, sondern alleine schon als Reaktion auf solche Fragen. Würde ich heute in eine Wehr wechseln, die das anwendet, dito.

Zustimmung! Abgesehen von rechtlichen Bedenken, so dürfen oftmals Arbeitnehmer oder Selbstständige über Teile ihrer (Arbeits)verträge gar keine Auskunft geben, sind das Dinge, die die Feuerwehr/Gemeinde schlicht nichts angehen. So darf ein Arbeitnehmer bei betriebsunrelevanten Vorstrafen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen gefahrlos lügen, soll das aber beim Eintritt in ein Ehrenamt angeben?
Mir erschließt sich auch nicht, wozu man die Mitgliedschaft in anderen Vereinen (und wenn sie politisch angehaucht sind), das Familienglück oder auch nur Ermittlungsverfahren (da gilt immerhin noch die Unschuldvermutung) angeben muss. Datensparsamkeit statt nebulöser Verprechungen, "sorgsam" mit ihnen umzugehen (beim Wehrführer in der alten Schrankwand?)!
Da ist jemand gewaltig über das Ziel hinausgeschossen.

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