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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Niederbayern, Stromausfall durch Überlastung...
| 83 Beiträge | ||
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 768084 | ||
| Datum | 22.07.2013 12:39 MSG-Nr: [ 768084 ] | 16092 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter L. Kannst du es mir als absoluten Laien mal verständlich erklären? Der wichtigste Punkt vorweg: Ich distanziere mich ausdrücklich von jeglicher Ferndiagnose spezieller örtlicher Verhältnisse, denn ich war nicht vor Ort und habe auch keine speziellen Ortskenntnisse. Ich hinterfrage nur die Aussage "lag an der Energiewende" und kombiniere die Aussage mit dem im verlinkten Artikel beschriebenen Schadensbild. Was scheint also dort passiert zu sein? Offensichtlich ist in der Schaltanlage (mindestens) ein Bauteil ausgefallen. Der Ausfall führte zu einem Feuer. Der Artikel legt nahe, dass der Ausfall durch Überlast bedingt war. Darf ein Bauteil wegen Überlast ausfallen und dabei dann ein Feuer verursachen? Antwort: Nein, wenn ein Bauteil an seine Lastgrenze kommt, dann muss der Schutz dies erkennen und dieses Bauteil abschalten. Somit komme ich für mich zu der Erkenntnis, dass entweder das ausgefallene Bauteil nicht funktioniert hat (es hat seine bestimmungsgemäße Last nicht ausgehalten) oder dass der Schutz nicht funktioniert hat (er hat das ausgefallene Bauteil nicht ordnungsgemäß überwacht). Kann man nun einen Zusammenhang zur Energiewende herstellen? Fakt 1: Die Energiewende wurde im Jahr 2011 beschlossen und besagt einfach nur, dass einige Kernkraftwerke kurzfristig vom Netz gegangen sind, andere sollen entgegen vorheriger Planungen frühzeitiger vom Netz gehen. Fakt 2: Der Ausfall vor Ort scheint mir aufgrund der nur regionalen Auswirkungen nicht in Energiemangel begründet zu sein. Daraus ergibt sich in meinen Augen, dass ein Zusammenhang zur Energiewende abgelehnt werden muss. Zusatz: Es kann nun natürlich sein, dass die mögliche Überlastsituation auf große Mengen erneuerbare Energieen zurückzuführen ist. Hier muss man aber auch beachten, dass das zugehörige Erneuerbare Energien Gesetz aus dem Jahr 2000 stammt (und in dem Jahr auch nicht spontan vom Himmel gefallen ist). Das würde also bedeuten, dass der Netzbetreiber die Ursache in einem 13 Jahre alten Gesetz sucht. Wenn man dann noch beachtet, dass der Netzbetreiber durchaus die Abnahme von EEG-Strom aus technischen Gründen ablehnen kann, dann ist der Ausfall in meinen Augen eher auf technische Unzulänglichkeiten im Netz und nicht auf die Energiewende zurückzuführen. Es klingt natürlich besser, wenn man die Schuld von sich weisen kann ... [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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