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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafrechtliche bzw. zivilrechtliche Verantwortung nach Verurteilung | 3 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 768099 | ||
Datum | 22.07.2013 13:01 MSG-Nr: [ 768099 ] | 938 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Bernd L. Ein Hamburger Feuerwehrmann hat mit einem Löschfahrzeug mit Sondersignalen einen folgenschweren Verkehrsunfall schuldhaft verursacht. Dafür wurde er von einem Gericht strafrechtlich verurteilt. Ich gehe mal davon aus, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist! Das Urteil ist gerade erst rechtskräftig geworden, wie ich der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs entnehmen konnte. Bundesgerichtshof Auch wenn die Fragen schon etwas her sind: Geschrieben von Bernd L. Ergeben sich für den Feuerwehrmann noch zivilrechtliche Folgen? Falls ja welche könnten das sein? Grundsätzlich greift die Amtshaftung des § 839 BGB und Art. 34 GG. Danach haftet erstmal der Dienstherr für sämtliche Schäden, die ein Feuerwehrangehöriger Dritten in Ausübung des Dienstes zufügt. Hier kommen Schmerzensgeld und Schadensersatz in Betracht. Allerdings besteht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung der Schäden seitens des Dienstherrn eine Regressmöglichkeit gegenüber dem Feuerwehrangehörigen persönlich. Gleiches gilt für das beschädigte FW-Fahrzeug nach § 16 FwG HH. Geschrieben von Bernd L. Greift eventuell eine vorhandene Amts- bzw. Diensthaftpflichtversicherung des Feuerwehrmanns? Das kommt immer darauf an, was genau man dort versichert hat und wie die Versicherungsbedingungen aussehen. Kann man nur im Einzelfall beurteilen. Für Vorsatz greifen solche Versicherungen allerdings meist auch nicht ein. Geschrieben von Bernd L. Leitet der Innensenator Hamburgs ein Disziplinarverfahren gegen den Feuerwehrmann ein? Falls ja welche Strafen könnten sich ableiten? Das wäre grundsätzlich möglich. Ausgang ungewiss, je nach Fingerspitzengefühl des Vorgesetzten. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass bei Unfällen sowohl von der Regress- als auch der Disziplinarmöglichkeit meist keinen Gebrauch gemacht wird. Die Fahrer haben meist mit dem Unfall selbst schon genug zu tun. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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