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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Niederbayern, Stromausfall durch Überlastung... | 83 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 768321 | ||
| Datum | 24.07.2013 00:47 MSG-Nr: [ 768321 ] | 14378 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ludger F. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage darf der VNB denn "Hausbesuche" machen? Nun, als "Einspeiser" muß ich u.A. die TAB einhalten. Dazu bin ich vertraglich verpflichtet. Zitat: "Der Anschluß der Eigenerzeugungsanlage bzw. der Kundenanlage mit einer Eigener- zeugungsanlage an das Niederspannungsnetz erfolgt nach DIN VDE 0100 - 551 über eine dem Personal des VNB jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion" - Der VNB ist demnach schon in der Lage, die Anlage vom Netz zu nehmen. Aber das ist Dir bestimmt bekannt. Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | ||||
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