Durchaus...
Die Trennstelle zu erreichen und eine Anlage vom Netz zu nehmen ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Recht (der Pflicht), jede Einspeiseanlage durch den VNB auf ihre volle Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Wirksam ist auch die Einstellung der Zahlung einer Eispeisevergütung bei fehlendem Nachweis der Installation aller erforderlichen Komponenten. Und wenn dann der Nachweis erbracht wurde aber die Anlage später nicht ordnungsgemäß funktioniert, damn könnte man ja auch über Haftungsfragen für entstandene Schäden insbesondere bei Dritten sprechen...
Meine Grundannahme bei elektrischen Installationen ist, dass ein zugelassener Installateur (i. d. R. eingetragener Meisterbetrieb) sicherstellt, dass eine elektrische Anlage ordnungsgemäß errichtet wurde. Und wenn die Nachweise des Installateurs vorliegen ist eigentlich klar, wer dafür gerade steht, dass alles richtig gemacht wurde. Das gilt nicht nur für Einspeiseanlagen sondern auch für elektrische Hausinstallationen ganz allgemein. Nur bereits dort erlebt man leider, das Theorie und Paxis auseinander driften...
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