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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Mustereinsatzplan 'Stromausfall' Hessen | 4 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 768519 | ||
Datum | 25.07.2013 19:35 MSG-Nr: [ 768519 ] | 1868 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias O. Wir das Konzept aus RLP dort so gelebt?Die einen sagen so, die anderen so... Also die Besetzung der Gerätehäuser z.B. scheint recht gut zu funktionieren, da findet man auch öfter Berichte in den Medien, auch dass die Bürger dann per Lautsprecherdurchsagen über den Sachverhalt, die ungefähre Dauer und eben die Anlaufmöglichkeit Bescheid wissen. Die Ausstattung gemeindlicher Räume mit Notstrom läuft, sagen wir mal, schleppend. Stromaggregate/Notstromversorgungen sind einige mit dem Hinweis darauf beschafft worden, FEZ/Gerätehäuser wurden tlw. ausgestattet, Wasser-/Abwasserwerke haben für gewisse Punkte ebenfalls was beschafft und halten dies im eigenen Fuhrpark, Bauhof oder auch Feuerwehr/THW vor. Was mir bisher noch sehr selten über den Weg gelaufen ist, ist eine Bekanntmachung bzw. regelmäßige Veröffentlichung, mit der der Bürger auch ohne die o.g. Lautsprecherdurchsagen weiß, wie er beim Stromausfall Notrufe absetzen kann (besetztes Gerätehaus) oder wo Zugangspunkte für ihn sind (Dorfgemeinschaftshäuser etc. eben mit Notstromausstattung). Beispiele dafür: Jockgrim, Remagen "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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