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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 768877 | ||
Datum | 30.07.2013 20:54 MSG-Nr: [ 768877 ] | 31128 x gelesen | ||
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Geschrieben von Felix H. (und genau deshalb bekommt den Feuerwehrführerschein auch kein 19-Jähriger, der zwei Jahre Führerschein hat!)Ich weiß nicht wie es in anderen Ländern geregelt wurde, aber in RLP sind 2 Jahre Klasse B Voraussetzung. Dazu zählt auch "Begleitetes Fahren", also ab 17. Der 19jährige kann daher sehr wohl den Feuerwehrführerschein erhalten (deshalb findets der LFV ja auch wie verlinkt so blöd, wenn das EU-rechtlich auf 21 Jahre gehen würde). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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