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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 768886 | ||
Datum | 30.07.2013 21:37 MSG-Nr: [ 768886 ] | 31234 x gelesen | ||
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Geschrieben von Felix H. Zwei Kritikpunkte dazu melde ich gleich selbst mal an, bevor ich wieder in der Luft zerissen werde: Richtig. Und damit hast Du auch aufgezeigt, dass es vollkommen egal ist, dass es viel Jahre lang keine Trennung an der 3,5t Grenze gab. Zumindest im Westen und zivil. Im Osten der Republik und bei der Bundeswehr gab es schon immer die Trennung. Und sind wir doch mal ehrlich. Bei vernünftiger Vorausplanung und vernünftiger Personalauswahl ist keine Gemeinde mit der Finanzierung der wirklich notwendigen! Fahrerausbildungen finanziell überfordert. Das Problem das ich im persönlichen Gespräch bei betroffenen Wehren (egal ob bisher nur 3,5t Fahrzeug oder ein 7,5t Fahrzeug aber genügend Klasse 3 Altfälle) festgestellt habe ist ein einfaches: Bisher durfte jeder in der Wehr die EInsatzfahrzeuge fahren. Jetzt muss der Chef plätzlich entscheiden, wer zukünftig noch fahren "darf" und die Ausbildung bezahlt bekommt (etwas, das bei Wehren mit Fahrzeugen Klasse 2 seit jeher der Fall war). Und diesen Sprung bekommen diese Wehren und die Führungskräfte oftmals nicht hin. Und auch bei der Stadtverwaltung herrscht zunächst mal Erstaunen darüber, dass die Feuerwehr plötzlich einen nennenswerten Ausbildungsetat braucht. Aber die "Vorwarnzeit" war über 15 Jahre. Das haben die meisten schlicht verpennt und dann so getan, als ob diese Regelung heimlich über Nacht eingeführt wurde. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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