Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerschein grenzüberschreitend | 96 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 768930 |
Datum | 31.07.2013 09:27 MSG-Nr: [ 768930 ] | 30977 x gelesen |
Infos: | 04.01.13 pnp vom
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Hallo,
geschrieben von Anton K.:
Was aber für manche Verwaltungen ein Handicap ist, ist die Unkündbarkeit der Beamten. Ich weiß von einem Fall, wo der Bürgermeister und der Verwaltungschef der Gemeinde einander spinnefeind waren.
? - Diese Trennung gab es hier (Niedersachsen, auch NRW, weil ehem. britische Besatzungszone(n)) früher bei der Zweigleisigkeit: Der Bürgermeister war im Prinzip ein Grüßonkel, Verwaltungschef war der, (ebenfalls) vom Rat gewählte, Gemeinde-, Stadt- oder Kreisdirektor. Seit Einführung der Eingleisigkeit mit direkt gewähltem Bürgermeister ist dieser auch Verwaltungschef.
Du kannst dir sicher vorstellen, was da in der Gemeinde noch vorwärts ging. Wenn halt die Verwaltungsbeamten sich einige sind, können die ihren Chef (Bürgermeister) ganz schön auflaufen lassen. Und da gibt´s einige Konstellationen, die sich sehr hemmend auf die Handlungsfähigkeit einer Gemeinde auswirken können.
Am Rande: Die allermeisten Verwaltungsmitarbeiter sind Angestellte, die nicht "unkündbar" sind, allerdings zugegebenermaßen auch recht schwer loszuwerden. Ansonsten: Verbeamtete Verwaltungsspitzen größerer Verwaltungen, z.B. Dezernenten, sind zumindest hier sog. Wahlbeamte. Das heißt die im Zweifelsfall loszuwerden ist, mindestens nach Ablauf der Wahlperiode, so schwer nicht (-> der Rat wählt sie einfach nicht wieder). Zuletzt: Beamte, und auch Angestellte, lassen sich prima versetzen, Resorts lassen sich ansonsten auch umgestalten, Schlüsselaufgaben herauslösen oder ähnliches. So einfach hat es der "bockige Verwaltungsbeamte" also auch wieder nicht.
Gruß
Daniel
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