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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pressedrohnen | 29 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen | 768952 | ||
Datum | 31.07.2013 15:03 MSG-Nr: [ 768952 ] | 6241 x gelesen | ||
Wir nutzen bei Wiesbaden112 neuerdings auch eine Drohne für Luftaufnahmen. Für unseren Fall kann ich wiefolgt sprechen: Wir mussten beim zuständigen RP eine "Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen mit bis zu 5 kg Gesamtmasse" kostenpflichtig beantragen. Die Erlaubnis ist befristet, zwischen Sonnenauf- und untergang sowie eine Höhe von 100 Metern begrenzt. Weitere Einschränkungen: "Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung und militärischen Anlagen, sowie diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständige Ordnungsbehörde/Polizeidienststelle vorab zu informieren. Innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten ... In jedem Fall ist die zuständige Naturschutzbehörde rechtzeitig vor Beginn des Flugbetriebs zu informieren. Der Start- und Landeplatz ist abzusichern, ... ...ausreichender Sicherheitsabstand zu dritten Personen sowie zu öffentlichen Verkehrswegen, ... ...darf nicht in den räumlich-gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eingedrungen werden..." (Kürzungen durch mich) Heißt: Ohne Genehmidung von Pol und Einsatzleitung lassen wir das Ding nicht hochgehen. | ||||
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