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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPressedrohnen29 Beiträge
AutorMich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen768956
Datum31.07.2013 16:39      MSG-Nr: [ 768956 ]5597 x gelesen

Ich stimme Dir uneingeschränkt zu ;)

Nun ist die Frage was "über Einsatzstellen" heißt. Die Drohne macht ja auch Schrägn Fotos, muss also nicht drüber, sondern nur in geeigneter Höhe in der Nähe sein. Dennoch macht es unserer Meinung nach einfach Sinn das mit der Einsatzleitung abzusprechen. Sollte die Feuerwehr oder Polizei dann auch Interesse an bestimmten Luftaufnahmen haben, machen wir das gerne und fliegen dann auf deren Anweisung natürlich über die Einsatzstelle.

Die Verfügung bezieht sich auf das Land Hessen

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Geändert von Michael E. [31.07.13 16:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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