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Polizei
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPressedrohnen29 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW768975
Datum31.07.2013 19:31      MSG-Nr: [ 768975 ]5622 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Michael E.Weitere Einschränkungen:
"Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung und militärischen Anlagen, sowie diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben.


Das sind ja mal fundierte Informationen.

Damit dürfte sich die Drohne nicht in dem Bereich befinden, in dem sie uns möglicherweise Probleme bereitet.

Geschrieben von Michael E.Heißt: Ohne Genehmidung von Pol und Einsatzleitung lassen wir das Ding nicht hochgehen.

Als Einsatzleiter würde ich mich allerdings hüten, irgendwelche das Luftfahrtrecht tangierenden Genehmigungen auszusprechen...

Wenn sich diese Technik aber weiter verbreitet (und ich gehe fest davon aus, dass sie das tut!) ergeben sich tatsächlich neue Fragen:
Wie verhindert man Konflikte zwischen den verschiedenen Presse-Drohnen und ggf. BOS-Drohnen und vor allem größeren Luftfahrzeugen wie dem RTH?
Wie setze ich ggf. (um solche Konflikte zu verhindern) die Sperrung des Luftraums über der E-Stelle für zivile Luftfahrzeuge rechtlich und tatsächlich um?

und was noch garnicht thematisiert wurde:
Was passiert, wenn Hans und Franz und Greta ihre Smartphones an irgendwelche Spielzeug-Luftfahrzeuge binden um die coolsten Bilder vom konkret krassen Schadenereignis zu haben (und ins Internet zu laden).
Im Gegensatz zu professionellen Presseleuten traue ich den dreien nämlich nicht unbedingt zu, das System technisch sicher und im Rahmen geltenden Rechts zu betreiben...

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