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Rettungshubschrauber
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPressedrohnen29 Beiträge
AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW768986
Datum31.07.2013 21:29      MSG-Nr: [ 768986 ]5371 x gelesen

Guten Abend Henning,

das lässt sich aus meiner Sicht eigentlich ganz einfach beantworten:

Geschrieben von Henning K.Wenn sich diese Technik aber weiter verbreitet (und ich gehe fest davon aus, dass sie das tut!) ergeben sich tatsächlich neue Fragen:
Wie verhindert man Konflikte zwischen den verschiedenen Presse-Drohnen und ggf. BOS-Drohnen und vor allem größeren Luftfahrzeugen wie dem RTH?


Das ist doch eigentlich schon geklärt: Ich nehme jetzt mal an, dass andere Regierungspräsidenten ähnlich lautende Verfügungen raus geben wie die o.g.. Wenn dem so ist, haben private Drohnen bundesweit nichts über Einsatzstellen zu suchen, sodass es theoretisch auch keine Konflikte geben kann.

Wie setze ich ggf. (um solche Konflikte zu verhindern) die Sperrung des Luftraums über der E-Stelle für zivile Luftfahrzeuge rechtlich und tatsächlich um?

Feuerwehr vor Ort macht da gar nichts:
Ein Einsatzleiter vor Ort hat doch zum einen gar nicht die Zeit um sich um irgendwelche Drohnen zu kümmern und zum anderen gar nicht die Möglichkeit um den jeweiligen Piloten ausfindig zu machen. Im Rahmen der Reichweite seiner Fernbedienung könnte der ja überall hocken...

Deshalb ist aus meiner Sicht ist nur eine Strategie praktikabel:
1. Drohnen die nicht stören einfach fliegen und knipsen lassen. Wie gesagt: Der Pilot / Fotograf ist dafür verantwortlich was er mit den Bildern anstellt.
2. Drohnen die stören oder sogar gefährden würde ich den Sheriffs melden. Das ist deren Spielwiese. Ggf. Warnung an anfliegende Piloten dass dort Drohnen fliegen und eine Durchsage über Lautsprecher das ein Hubschrauber kommt und deshalb der Luftraum frei zu geben ist. Immerhin sind gute Drohnen auch nicht ganz billig und jeder einigermaßen normale Besitzer wird es sich deshalb zweimal überlegen ob er sein Spielzeug von einem RTH zerlegen lässt. Wenn dennoch ein Drohnenpilot einen RTH oder eine BOS-Drohne behindert, gefährdet oder beschädigt ist das dann ein Fall für den Staatsanwalt.

und was noch garnicht thematisiert wurde:
Was passiert, wenn Hans und Franz und Greta ihre Smartphones an irgendwelche Spielzeug-Luftfahrzeuge binden um die coolsten Bilder vom konkret krassen Schadenereignis zu haben (und ins Internet zu laden).
Im Gegensatz zu professionellen Presseleuten traue ich den dreien nämlich nicht unbedingt zu, das System technisch sicher und im Rahmen geltenden Rechts zu betreiben...


Aus meiner Sicht gilt hier dasselbe wie oben. Vielleicht ist hier mit mehr Unvernunft der Piloten zu rechnen, aber andere Möglichkeiten sehe ich hier nicht.


Von der oben scherzhaft vorgeschlagen improvisierten "Luftabwehr" halte ich jedenfalls nichts.


Eine ruhige Nacht Euch allen!


Carsten

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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